Maßnahmenummer:
Voraussetzungen
Dauer:
- 60 UE (i.d.R. 1-2 Termine in der Woche mit je 5 UE)
Prüfung:
Abschluss:
- Teilnahmebescheinigung der BGI
Zielgruppe:
- Interessierte Personen, deren Arbeitsmarktintegration bis dato nicht nachhaltig gelungen ist
- Arbeitssuchende, Rehabilitanden und Langzeitarbeitslose
Ziele der Weiterbildung:
- die Arbeitsmarktintegration
- die Vermittlung der entsprechenden Werkzeuge, damit Sie den Bewerbungsprozess zukünftig erfolgreich allein bewerkstelligen können
Durch das individuelle Bewerbungscoaching auf Englisch sollen Arbeits- oder Ausbildungssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden mit dem langfristigen Ziel der nachhaltigen Integration in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. In erster Linie möchten wir die Teilnehmer unterstützen, ihre Bewerbungskompetenzen in englischer Sprache zu verbessern. Für eine optimale Vermarktung benötigen sie einerseits ein gewisses Methodenwissen zur Erstellung zielgruppenspezifischer Bewerbungsunterlagen. Dazu gehören Grundkenntnisse im Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen und in der Gestaltung von Briefen nach DIN-Norm ebenso wie die gründliche Auswertung von Stellenanzeigen und Kenntnisse über die Erwartungshaltungen von Arbeitgebern. Des Weiteren vermitteln wir den Teilnehmern metakommunikatives Wissen zur Verbesserung ihrer kommunikativen Fähigkeiten. Einerseits geht es darum, im Bewerbungsschreiben die eigenen Vorzüge möglichst positiv herauszuheben, andererseits müssen Bewerber in Vorstellungsgespräche auch knifflige Fragen des Gegenübers geschickt antworten können und dennoch authentisch bleiben. Aber auch die Erarbeitung alternativer Selbstvermarktungsstrategien, wie die Nutzung von Netzwerken oder Initiativbewerbungen, sollen vermittelt werden.Das AVGS Coaching auf Englisch bietet Ihnen eine grundsätzliche Orientierung auf dem Arbeitsmarkt, eröffnet neue Berufsperspektiven und bietet Ihnen tatkräftige Unterstützung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt (bspw. durch Bewerbercoachings).
Intensive Förderung ist ein zentraler Faktor für die erfolgreiche Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt. Der Fokus im AVGS Coaching in englischer Sprache der BGI liegt auf beruflichen Perspektiven, orientiert an Ihrer Persönlichkeit und Ihrem Potenzial. Mit gezieltem Einzelcoaching auf Englisch unterstützt die BGI Arbeitsuchende und interessierte Personen individuell und persönlich. Wir betrachten dabei die Stärken jeder einzelnen Person – für eine nachhaltige Strategie zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Im direkten Einzelcoaching evaluieren unsere erfahrenen Jobcoaches genau, welche Bedürfnisse Sie haben und welche Maßnahmen die besten Chancen bieten, um Sie ganz persönlich und individuell zu unterstützen. Wir unterstützen Sie in Abhängigkeit von Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf in verschiedenen Bereichen, damit Sie schnell eine festen Job finden! Also nutzen Sie dieses Unterstützungsangebot.
Ihre Coaches freuen sich auf Sie!
Kontakt:
Roula Zahra
Tel: 030 890 491 69 107
Email: r.zahra@bgi-berlin.de
Alexander Döhnert
Tel: 030 890 491 69 100
Email: a.doehnert@bgi-berlin.de
- First meeting
- Analysis of potential
- Evaluation of previous efforts
- Empowerment
- Alignment with the job market
- Evaluation of job ads
- Definition of scope
- Written application documents
- IT-basics for your application
- Curriculum vitae
- Cover letter
- Online- and E-Mail-application
- Handling of online job portals („Jobbörse")
- Job interviews
- Mobility
- Alternative strategies for self-marketing
- Self-management
- Application-controlling
- Finance management
- Health care
- Alternative approaches
- The first 100 days in the new job
- Erstgespräch
- Potentialanalyse
- Auswertung bisheriger Bewerbungsbemühungen
- Empowerment
- Orientierung auf Arbeitsmarkt
- Auswertung von Stellenanzeigen
- Ziele klären und festlegen
- Schriftliche Bewerbungsunterlagen
- IT-Grundlagen für Bewerbungen
- Lebenslauf
- Motivations-schreiben
- Online- und E-Mail-Bewerbung
- Umgang mit der Jobbörse
- Vorstellungsgespräche
- Mobilität
- Alternative Selbstvermarktungsstrategien
- Selbstmanagement
- Bewerbungscontrolling
- Wirtschaftliches Verhalten
- Gesundheitsorientierung
- Alternative Lösungsansätze
- Die ersten 100 Tage im neuen Job
Maßnahmenummer: folgt
Förderung: mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Berufliche Weiterbildung - Ihre Fördermöglichkeiten! Die Politik unterstützt und fördert die berufliche Weiterbildung auf verschiedenen Wegen. Für Sie bedeutet das konkret, das eventuelle Kosten einer Weiterbildung nach eingehender Prüfung gefördert werden können. Mit der nachstehenden Übersicht wollen wir Ihnen die verschiedenen Fördermöglichkeiten näherbringen. Ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben bemühen wir uns, Ihnen auf dieser Seite stets die aktuellsten Informationen zur Verfügung zu stellen. Zudem lassen sich einige der nachstehenden Fördermöglichkeiten kombinieren.
Bildungsgutschein (BGS)
- Über einen Bildungsgutschein lassen sich diverse Aus- und Weiterbildungen nach SGB III fördern, wenn jemand arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Sie ist gleichbedeutend mit einer Kostenübernahme. Eine Bedrohung durch Arbeitslosigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn jemand in einem Arbeitsfeld tätig ist, für dass er/sie nicht einschlägig qualifiziert ist. Aber auch aus anderen Gründen kann bei Berufstätigen eine Weiterbildung empfohlen sein, um einen Arbeitsplatz zu erhalten. Demnach können auch Berufstätige an berufsbegleitenden Fortbildungen über Bildungsgutschein gefördert werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie der Kurs nach AZAV zertifiziert sind. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Selbstverständlich sind sowohl die BGI als Träger wie unsere Lehrgänge nach AZAV zertifiziert. Wichtig ist bei Bildungsgutscheinen für den zuständigen Sachbearbeiter die sogenannte Maßnahmenummer. Jede von der Bundesagentur für Arbeit zugelassene Weiterbildung bekommt eine sogenannte Maßnahmenummer. Sie dient u.a. der eindeutigen Zuordnung. Mithilfe dieser Maßnahmenummer kann Ihnen Ihr zuständiger Sachbearbeiter einen Bildungsgutschein ausstellen. Bildungsgutscheine haben eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, so dass diese frühestens drei Monate vor dem geplanten Beginn vorliegen. Bei neuen Weiterbildungen ist zu beachten, dass die Maßnahmenummer mit dem ersten Bildungsgutschein beantragt werden kann. Aus diesem Grund ist mit einer Bearbeitungszeit durch uns und die Agentur für Arbeit von 2-6 Wochen zu rechnen. Meist fordern die zuständigen Sachbearbeiter ein sogenanntes Angebot für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins. Dieses Angebot stellen wir Ihnen gern vor Ort aus. Fragen Sie uns gern danach.
AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- Die BGI bietet über den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) eine Vielzahl individueller Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitssuchenden bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt an. Von der Kompetenzbilanzierung bis zum individuellen Einzelcoaching im Umfang von 80 Einzelstunden bieten wir Ihnen viele Lösungen. Besprechen Sie Ihre Fragen und Ziele mit einem unserer Mitarbeiter oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
AFBG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder häufig (Aufstiegs-Bafög) genannt
- Diese Förderart wird häufig mit dem klassischen Schüler-Bafög verwechselt. AFBG eine Förderung über das AFBG auch dann möglich ist, wenn man bereits eine Förderung als Schüler und unter Umständen auch als Student erhalten hat. Über das AFBG besteht ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Lehrgänge zum/zur MeisterIn, FachwirtIn, Fachkaufmmann/-frau, BetriebswirtIn, ErzieherIn oder Ähnliches. Aber auch Bachelorabsolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifzierung anstreben, können gefördert werden. Ebenso Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis, wenn Sie die Voraussetzungen für die Zulassungsvoraussetzungen zu einer entsprechenden Prüfung erfüllen. Die AFBG-Förderung ist unabhängig vom Alter. In nahezu allen Fällen muss jedoch ein sogenannter öffentlich-rechtlicher Abschluss, d.h. zum Beispiel ein staatlicher Abschluss oder Kammerabschluss. angestrebt werden. Die Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und i.d.R. - bei berufsbegleitenden Fortbildungen - im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat aufweisen und bei Vollzeitlehrgängen in der Regel mindestens 25 UE an 4 Unterrichtstagen/Woche vorsehen. Bei berufsbegleitenden Weiterbildungen können lediglich die Lehrgangskosten und bei Vollzeitkursen darüber hinaus auch Kosten des Lebensunterhaltes gefördert werden. Die Lehrgangsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig gefördert und zwar mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 40 % und einem zunächst (bis zu 6 Jahren nach Beendigung der Fortbildung) zins- und tilgungsfreien Darlehen. Das Darlehen kann, aber muss nicht in Anspruch genommen werden. Dies ist aber empfehlenswert, weil es bei Bestehen der Prüfung einen Darlehenserlass von 40 % gibt. Ein weiterer Darlehenserlass wird unter Umständen bei Existenzgründungen gewährt. Fördermittel für die Lehrgangsgebühren lassen sich auch rückwirkend - bis zum letzten Tag der Fortbildung - beantragen. Unterhaltsförderung gibt es ggf. erst ab Monat des Antrags. Sie finden weitere Informationen zum AFBG unter folgendem Link: www.aufstiegs-bafoeg.de.
Bildungsprämie
- Mit der sogenannten Bildungsprämie - oder auch Prämiengutschein genannt - werden Kosten für berufliche Weiterbildung - einschließlich der Prüfungskosten übernommen. Anspruch auf eine Bildungsprämie haben Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 20.000,- EUR (bzw. 40.000,- EUR bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Auch Mütter und Väter in einer Elternzeit oder Ruheständler mit Nebentätigkeit können einen Gutschein erhalten. Die Höhe des Prämiengutscheins beläuft sich auf maximal 50 % der Weiterbildungskosten und maximal 500,00 EUR. Die Höhe der Gesamtkosten einer Weiterbildung spielt dabei keine Rolle. Außer in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Hier werden nur Weiterbildungsteilnahmen gefördert, deren Gesamtkosten nicht über 1000,00 EUR liegen. Entscheidend ist aber nicht, in welchem Bundesland der Antragsteller wohnt, sondern in welchem Bundesland die Weiterbildung durchgeführt wird. Voraussetzung für die Förderung ist die - vor dem Beginn der Weiterbildung erfolgende - Inanspruchnahme einer Beratungsstelle, die dann auch den Prämiengutschein ausgibt. Sie finden die für Sie nächste Beratungsstelle unter www.bildungspraemie.info. Einen Rechtsanspruch auf die Beratung und Prämie gibt es nicht.
Begabtenförderungsgesetz
- Mit dem Begabtenförderungsgesetz werden Personen unter 25 Jahren (zzgl. Mutterschutzzeiten, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ) gefördert, die in ihrem Berufsabschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von 1,9 oder besser erreicht haben. Ihnen steht ein Förderbetrag von bis zu 5100,00 EUR je Person zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.begabtenfoerderung.de.
WegEBau - Sonderprogramm der Agentur für Arbeit
- Die Abkürzung "WeGebAU steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen. Mit dem Programm WeGebAU fördert der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen die Weiterbildung von gering qualifizierten Menschen und älteren Arbeitnehmern, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und so Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Durch WeGebAU können z.B. die Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmer gefördert werden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während der Weiterbildungsmaßnahme fortzahlt oder ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt freistellt. Weiterhin können Weiterbildungskosten bei un- und angelernten Arbeitnehmern zum Nachholen eines Berufsabschlusses übernommen werden.
IFlaS - Sonderprogramm der Agentur für Arbeit
- Die Abkürzung IFlaS steht für "Initiative zur Flankierung des Strukturwandels". Beim Programm IFlaS sind Geringqualifizierte (ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder "Wiederungelernte" - also Personen, die lange Zeit nicht in ihrem erlernten Beruf tätig waren - und zwar sowohl arbeitslose Personen wie auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, aber auch BerufsrückkehrerInnen und WiedereinsteigerInnen die Zielgruppe. Gefördert werden können abschlussorientierte und "berufsanschlussfähige" Qualifizierungsmaßnahmen. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Standort Charlottenburg-Wilmersdorf:
- Cicerostr. 16a in 10709 Berlin
Standort Tempelhof-Schöneberg:
- Ringbahnstr. 6-8 in 12099 Berlin
Standort Spandau:
- Am Juliusturm 55 in 13599 Berlin
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