Der Kurs führt Pflegende in das Konzept von Palliativpflege und -medizin ein. Unter Palliative Care (übersetzt: lindernde Versorgung) versteht man ein ganzheitliches Betreuungskonzept für Patienten, die sich im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Erkrankung befinden. Dies erfordert eine symptomorientierte, kreative, individuelle Pflege und Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben, Tod und Trauer.
Voraussetzungen:
- Pflegekräfte, Betreuungskräfte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpfleger
Dauer:
Prüfung:
- mündlich-schriftlich Prüfung
Abschluss:
- Zertifikat nach §39 a SGB V
Zielgruppe:
- Pflegekräfte aus ambulanten und stationären Einrichtungen
Kontakt:
Frau Zahra
Tel: 030 890 491 69 107
r.zahra@bgi-berlin.de
Herr Döhnert
Tel: 030 890 491 69 100
a.doehnert@bgi-berlin.de
Körperliche Aspekte der Pflege
Krankheitsbild Krebs im fortgeschrittenen Stadium, Schmerztherapie, Mundpflege, Ernährung,Übelkeit und Erbrechen,
Obstipation, Respiratorische Symptome (Verwirrtheit), Lymphödem, Dekubitus und (ex)ulcerierende Tumore, Basale Stimulation
Psychosoziale Aspekte der Pflege
Wahrnehmung und Kommunikation, Psychische Reaktionen,
Familie und sozialer Hintergrund, Sexualität, Trauer
Spirituelle und kulturelle Aspekte der Pflege
Lebensbilanz, Krankheit, Leid und Tod in spiritueller Sicht,
Vorstellung über ein Leben nach dem Tod
Ethische Aspekte der Pflege
Euthanasie, Wahrheit am Krankenbett, Umgang mit Verstorbenen
Organisatorische Aspekte in der Pflege
Team, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Allgemeine Aspekte
Stressmanagement und Bewältigungsstrategie,
Hospizbewegung, rechtliche Fragen
Maßnahmenummer: 955/433/2020
Förderung: mit Bildungsgutschein
Berufliche Weiterbildung - Ihre Fördermöglichkeiten! Die Politik unterstützt und fördert die berufliche Weiterbildung auf verschiedenen Wegen. Für Sie bedeutet das konkret, das eventuelle Kosten einer Weiterbildung nach eingehender Prüfung gefördert werden können. Mit der nachstehenden Übersicht wollen wir Ihnen die verschiedenen Fördermöglichkeiten näherbringen. Ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben bemühen wir uns, Ihnen auf dieser Seite stets die aktuellsten Informationen zur Verfügung zu stellen. Zudem lassen sich einige der nachstehenden Fördermöglichkeiten kombinieren.
Bildungsgutschein (BGS)
- Über einen Bildungsgutschein lassen sich diverse Aus- und Weiterbildungen nach SGB III fördern, wenn jemand arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Sie ist gleichbedeutend mit einer Kostenübernahme. Eine Bedrohung durch Arbeitslosigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn jemand in einem Arbeitsfeld tätig ist, für dass er/sie nicht einschlägig qualifiziert ist. Aber auch aus anderen Gründen kann bei Berufstätigen eine Weiterbildung empfohlen sein, um einen Arbeitsplatz zu erhalten. Demnach können auch Berufstätige an berufsbegleitenden Fortbildungen über Bildungsgutschein gefördert werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie der Kurs nach AZAV zertifiziert sind. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Selbstverständlich sind sowohl die BGI als Träger wie unsere Lehrgänge nach AZAV zertifiziert. Wichtig ist bei Bildungsgutscheinen für den zuständigen Sachbearbeiter die sogenannte Maßnahmenummer. Jede von der Bundesagentur für Arbeit zugelassene Weiterbildung bekommt eine sogenannte Maßnahmenummer. Sie dient u.a. der eindeutigen Zuordnung. Mithilfe dieser Maßnahmenummer kann Ihnen Ihr zuständiger Sachbearbeiter einen Bildungsgutschein ausstellen. Bildungsgutscheine haben eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, so dass diese frühestens drei Monate vor dem geplanten Beginn vorliegen. Bei neuen Weiterbildungen ist zu beachten, dass die Maßnahmenummer mit dem ersten Bildungsgutschein beantragt werden kann. Aus diesem Grund ist mit einer Bearbeitungszeit durch uns und die Agentur für Arbeit von 2-6 Wochen zu rechnen. Meist fordern die zuständigen Sachbearbeiter ein sogenanntes Angebot für die Ausstellung eines Bildungsgutscheins. Dieses Angebot stellen wir Ihnen gern vor Ort aus. Fragen Sie uns gern danach.
AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- Die BGI bietet über den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) eine Vielzahl individueller Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitssuchenden bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt an. Von der Kompetenzbilanzierung bis zum individuellen Einzelcoaching im Umfang von 80 Einzelstunden bieten wir Ihnen viele Lösungen. Besprechen Sie Ihre Fragen und Ziele mit einem unserer Mitarbeiter oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
AFBG - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder häufig (Aufstiegs-Bafög) genannt
- Diese Förderart wird häufig mit dem klassischen Schüler-Bafög verwechselt. AFBG eine Förderung über das AFBG auch dann möglich ist, wenn man bereits eine Förderung als Schüler und unter Umständen auch als Student erhalten hat. Über das AFBG besteht ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Lehrgänge zum/zur MeisterIn, FachwirtIn, Fachkaufmmann/-frau, BetriebswirtIn, ErzieherIn oder Ähnliches. Aber auch Bachelorabsolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifzierung anstreben, können gefördert werden. Ebenso Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis, wenn Sie die Voraussetzungen für die Zulassungsvoraussetzungen zu einer entsprechenden Prüfung erfüllen. Die AFBG-Förderung ist unabhängig vom Alter. In nahezu allen Fällen muss jedoch ein sogenannter öffentlich-rechtlicher Abschluss, d.h. zum Beispiel ein staatlicher Abschluss oder Kammerabschluss. angestrebt werden. Die Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und i.d.R. - bei berufsbegleitenden Fortbildungen - im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat aufweisen und bei Vollzeitlehrgängen in der Regel mindestens 25 UE an 4 Unterrichtstagen/Woche vorsehen. Bei berufsbegleitenden Weiterbildungen können lediglich die Lehrgangskosten und bei Vollzeitkursen darüber hinaus auch Kosten des Lebensunterhaltes gefördert werden. Die Lehrgangsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig gefördert und zwar mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 40 % und einem zunächst (bis zu 6 Jahren nach Beendigung der Fortbildung) zins- und tilgungsfreien Darlehen. Das Darlehen kann, aber muss nicht in Anspruch genommen werden. Dies ist aber empfehlenswert, weil es bei Bestehen der Prüfung einen Darlehenserlass von 40 % gibt. Ein weiterer Darlehenserlass wird unter Umständen bei Existenzgründungen gewährt. Fördermittel für die Lehrgangsgebühren lassen sich auch rückwirkend - bis zum letzten Tag der Fortbildung - beantragen. Unterhaltsförderung gibt es ggf. erst ab Monat des Antrags. Sie finden weitere Informationen zum AFBG unter folgendem Link: www.aufstiegs-bafoeg.de.
Bildungsprämie
- Mit der sogenannten Bildungsprämie - oder auch Prämiengutschein genannt - werden Kosten für berufliche Weiterbildung - einschließlich der Prüfungskosten übernommen. Anspruch auf eine Bildungsprämie haben Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Einkommen nicht über 20.000,- EUR (bzw. 40.000,- EUR bei gemeinsam Veranlagten) liegt. Auch Mütter und Väter in einer Elternzeit oder Ruheständler mit Nebentätigkeit können einen Gutschein erhalten. Die Höhe des Prämiengutscheins beläuft sich auf maximal 50 % der Weiterbildungskosten und maximal 500,00 EUR. Die Höhe der Gesamtkosten einer Weiterbildung spielt dabei keine Rolle. Außer in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Hier werden nur Weiterbildungsteilnahmen gefördert, deren Gesamtkosten nicht über 1000,00 EUR liegen. Entscheidend ist aber nicht, in welchem Bundesland der Antragsteller wohnt, sondern in welchem Bundesland die Weiterbildung durchgeführt wird. Voraussetzung für die Förderung ist die - vor dem Beginn der Weiterbildung erfolgende - Inanspruchnahme einer Beratungsstelle, die dann auch den Prämiengutschein ausgibt. Sie finden die für Sie nächste Beratungsstelle unter www.bildungspraemie.info. Einen Rechtsanspruch auf die Beratung und Prämie gibt es nicht.
Begabtenförderungsgesetz
- Mit dem Begabtenförderungsgesetz werden Personen unter 25 Jahren (zzgl. Mutterschutzzeiten, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ) gefördert, die in ihrem Berufsabschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von 1,9 oder besser erreicht haben. Ihnen steht ein Förderbetrag von bis zu 5100,00 EUR je Person zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.begabtenfoerderung.de.
WegEBau - Sonderprogramm der Agentur für Arbeit
- Die Abkürzung "WeGebAU steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen. Mit dem Programm WeGebAU fördert der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen die Weiterbildung von gering qualifizierten Menschen und älteren Arbeitnehmern, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und so Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Durch WeGebAU können z.B. die Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmer gefördert werden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während der Weiterbildungsmaßnahme fortzahlt oder ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt freistellt. Weiterhin können Weiterbildungskosten bei un- und angelernten Arbeitnehmern zum Nachholen eines Berufsabschlusses übernommen werden.
IFlaS - Sonderprogramm der Agentur für Arbeit
- Die Abkürzung IFlaS steht für "Initiative zur Flankierung des Strukturwandels". Beim Programm IFlaS sind Geringqualifizierte (ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder "Wiederungelernte" - also Personen, die lange Zeit nicht in ihrem erlernten Beruf tätig waren - und zwar sowohl arbeitslose Personen wie auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, aber auch BerufsrückkehrerInnen und WiedereinsteigerInnen die Zielgruppe. Gefördert werden können abschlussorientierte und "berufsanschlussfähige" Qualifizierungsmaßnahmen. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Standort
FAQ´s